Die Steuer und Ihre Anlagen

Erlöschen als Reporting Fund

Da die Vermarktungsgenehmigung in Großbritannien per 8. Juni 2023 erloschen ist, werden ’Investorinformationen’ sowie ’Berechnung der meldepflichtigen Erträge’ das letzte Mal per 31.12.2023 veröffentlicht.

Steuerinformationen - Großbritannien

Im Folgenden können Sie sich bzgl. Ihrer Anlagen bei Jyske Invest International über die Besteuerung in Großbritannien informieren. Wenn Sie in Großbritannien - und nicht in Dänemark - unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Ihre Anlagen bei Jyske Invest International NICHT der Besteuerung in Dänemark.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 haben die Fonds den Status „UK Reporting Funds“ (mit Berichterstattung an die englische Steuerbehörde).

Anleger mit Anteilscheinen dieser Fonds müssen die jährlichen „Reporting Fund“-Informationen, die auf der Webseite von Jyske Invest, zu finden sind, zur Durchsicht erhalten. Die Anleger müssen die relevanten Informationen in gefordertem Umfang in ihrer britischen Steuererklärung angeben.

Allgemeine Informationen

Folgende Kommentare und begleitende Informationen zur Besteuerung sind allgemeinen Charakters und stellen keine Steuerberatung dar. Bestimmte Typen von Anlegern sind nicht davon betroffen, hierunter Unternehmen und Börsenhändler, oder sofern es sich um Rentenfonds handelt.  Alle Anleger und potenzielle Anleger sollten unabhängige und professionelle Beratung hinsichtlich ihrer steuerlichen Stellung in Anspruch nehmen, da die Beratung letztendlich vom spezifischen Besteuerungsstatus und den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig ist.