Steuerinformationen - Großbritannien
Im Folgenden können Sie sich bzgl. Ihrer Anlagen bei Jyske Invest International über die Besteuerung in Großbritannien informieren. Wenn Sie in Großbritannien - und nicht in Dänemark - unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Ihre Anlagen bei Jyske Invest International NICHT der Besteuerung in Dänemark.
Änderung des Status der Fonds in „UK Reporting Funds“ (mit Berichterstattung an die englische Steuerbehörde) mit Wirkung vom 1. Januar 2013.
Allgemeine Informationen
Folgende Kommentare und begleitende Informationen zur Besteuerung sind allgemeinen Charakters und stellen keine Steuerberatung dar. Bestimmte Typen von Anlegern sind nicht davon betroffen, hierunter Unternehmen und Börsenhändler, oder sofern es sich um Rentenfonds handelt. Alle Anleger und potenzielle Anleger sollten unabhängige und professionelle Beratung hinsichtlich ihrer steuerlichen Stellung in Anspruch nehmen, da die Beratung letztendlich vom spezifischen Besteuerungsstatus und den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig ist.
Hintergrundinformationen
Die britische Regelung über Offshore-Fonds (das so genannte „Offshore Funds Regime“) wurde als eine Reaktion darauf eingeführt, was die britische Finanz- und Zollbehörde (HM Revenue & Customs bzw. HMRC) als eine Möglichkeit zur Steuervermeidung für UK-basierte Anleger ansah, und zwar über Offshore-Fonds mit dem Ziel, Einkommen aus Anlagen zu verschleiern. Durch das Fehlen gesetzlicher Regelungen bzgl. Offshore-Fonds war es den Anlegern möglich, Einkommen aus Anlagen zu Kapital zu konvertieren, das dann mit einem niedrigeren übergeordneten Steuersatz besteuert werden konnte. Beispielsweise würde ein UK-basierter Anleger fortlaufend eine Kapitalertragssteuer mit einem Marginalsteuersatz von 28 % zahlen, während der Marginalsteuersatz der britischen Einkommensteuer 45 % beträgt.
Um die Möglichkeit für eine Steuervermeidung auszuschließen, bestimmt die Gesetzgebung hinsichtlich Offshore-Fonds, dass Gewinne - es sei denn, ein UK-basierter Anleger hält Anteilscheine in einem Fonds, der von der HMRC als „UK Reporting Fund“ registriert ist - die dem Anleger im Falle der Veräußerung seiner Anteilscheine in Offshore-Fonds zufallen, der Einkommensbesteuerung unterliegen.
Umgekehrt kann es für einen Anleger im Allgemeinen von Vorteil sein, im Falle der Veräußerung eines Anteils in einem „UK Reporting Fund“ der Kapitalertragsbesteuerung zu unterliegen. Der Anleger wird jedoch als Empfänger eines passenden Anteils am Jahreseinkommen des betreffenden „Reporting Fund“ angesehen - ungeachtet dessen, ob das Einkommen dem Anleger tatsächlich zugeteilt worden ist.
Es gelten besondere Steuerregelungen, wenn Anteilscheine im Laufe des Zeitraums, in dem Sie vom betreffenden Anleger gehalten werden, in einen “Reporting Fund“ geändert werden. In diesem Fall kann der Anleger eine Wahl hinsichtlich der Besteuerung vornehmen, um sicher zu gehen, dass die Anteilscheine bei einer Veräußerung Status als Kapital erhalten. Eine solche Wahl würde jedoch ab dem Tag der Änderung des Status des Offshore-Fonds in „Reporting Fund“ zu steuerpflichtigem Offshore-Einkommen führen.
Steuerliche Konsequenzen für UK-basierte Anleger, die in Fonds der Jyske Invest anlegen
Jyske Invest hat bei der HMRC die Registrierung aller ihrer Fonds als „UK Reporting Funds“ beantragt und mit Wirkung vom 1. Januar 2013 die Genehmigung erhalten.
Die beigefügte Übersicht fasst die sich wahrscheinlich aus der Registrierung als „UK Reporting Fund“ ergebenden steuerlichen Konsequenzen für UK-basierte Anleger, die Anteile in diesen Fonds von Jyske Invest haben (oder hatten), zusammen.
Anleger mit Anteilscheinen dieser Fonds müssen die jährlichen „Reporting Fund“-Informationen, die auf der Webseite von Jyske Invest, zu finden sind, zur Durchsicht erhalten. Die Anleger müssen die relevanten Informationen in gefordertem Umfang in ihrer britischen Steuererklärung angeben.
- Investor informationen 31.12.2021 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2020 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2019 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2018 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2017 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2016 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2015 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2014 (auf Englisch) [PDF]
- Investor informationen 31.12.2013 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepfichtigen Erträge 31.12.2021 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepfichtigen Erträge 31.12.2020 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepfichtigen Erträge 31.12.2019 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepfichtigen Erträge 31.12.2018 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepfichtigen Erträge 31.12.2017 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepfichtigen Erträge 31.12.2016 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepflichtigen Erträge 31.12.2015 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepflichtigen Erträge 31.12.2014 (auf Englisch) [PDF]
- Berechnung der meldepflichtigen Erträge 31.12.2013 (auf Englisch) [PDF]
- Investor flowchart (auf Englisch) [PDF]
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich eine Wahl hinsichtlich der Besteuerung in Betracht ziehen, um einen Vorteil aus einer Kapitalertragsbesteuerung der Anteilscheine zu ziehen?
Die Anteilscheine des Fonds müssen, auf der Grundlage ihres Marktwertes zum 1. Januar 2013, Aussicht auf einen Gewinn gehabt haben, damit die Wahl Gültigkeit erlangt. Die Wahl sichert die Kapitalertragsbesteuerung und wird normalerweise in Verbindung mit der britischen Steuererklärung vorgenommen. In diesem Fall muss die Wahl - dies gilt für UK-basierte Anleger - in der Steuererklärung für das am 5. April 2013 endende Jahr vorgenommen werden. Das Vornehmen einer Wahl löst eine Änderungssteuer (Konvertierungssteuer) aus, die der Differenz zwischen dem Marktwert zum Zeitpunkt der Änderung und der Anschaffungssumme für die Anteilscheine, die am Änderungstag als Einkommen besteuert werden, entspricht.
Wenn Anteilscheine Aussicht auf einen Gewinn haben, jedoch keine Wahl vorgenommen wird, werden künftige Gewinne aus diesen Anteilscheinen weiterhin als Einkommen besteuert. Wenn die Anteilscheine der Fonds keine Aussicht auf einen Gewinn haben, kann keine Wahl hinsichtlich der Besteuerung vorgenommen werden. Die Anteilscheine unterliegen jedoch normalerweise automatisch der Kapitalertragsbesteuerung.
Werden nur die Beträge besteuert, die mir jedes Jahr zugeteilt werden?
Die Fonds von Jyske Invest sind thesaurierende Fonds, weshalb keine Ausschüttungen zu erwarten sind. Gemäß den britischen Steuerregeln für „Reporting Funds“ werden Anleger jedoch normalerweise ausgehend von einer veranschlagten Zuteilung des Fondseinkommens besteuert, als ob diese zum 30. Juni nach Ende des jeweiligen Bilanzjahres vorgenommen worden wäre.
Die veranschlagte Zuteilung macht einen passenden Anteil des Einkommens aus, das in den einzelnen Fonds erzielt wurde, in denen der Anleger zum Ende eines jeden Jahres Anteilscheine hält. Die relevanten Steuerinformationen bzgl. der veranschlagten Zuteilung sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bilanzierungsjahres eines Fonds (zum 31. Dezember) zugänglich, d. h. zum 30. Juni des Folgejahres. Der Betrag einer veranschlagten Zuteilung wird typischerweise als zusätzliche Anschaffungssumme für die Anteilscheine des Anlegers besteuert und kann in Verbindung mit der Berechnung der Kursgewinne von der Steuer abgesetzt werden.