Einberufung zur Wahl eines Anlegervertreters für den Aufsichtsrat von Jyske Invest Fund Management A/S

05.01.2024

Die Investmentgesellschaft Jyske Invest International beruft eine Anlegerversammlung ein. Laut § 98 des dänischen Gesetzes über Finanzunternehmen (lov om finansiel virksomhed) haben die Anleger von Investmentgesellschaften und Kapitalgesellschaften, die von Jyske Invest Fund Management A/S verwaltet werden, das Recht, einen Anlegervertreter in den Aufsichtsrat der Jyske Invest Fund Management A/S zu wählen. Die Anlegerversammlung wird § 12 der Satzung und der dazugehörigen Wahlordnung gemäß abgehalten, siehe Anlage zu diesem Schreiben.

Wahlvorschläge
Es wird dazu aufgefordert, Kandidatenvorschläge für die Funktion des Anlegervertreters bei der Jyske Invest Fund Management A/S einzusenden. Wahlvorschläge sind an die E-Mail-Adresse [email protected] oder per Post an Jyske Invest Fund Management A/S, Vestergade 8-16, DK-8600 Silkeborg zu senden. Für eine Kandidatur werden einige Angaben über den Vorschlagsberechtigten und den Kandidaten benötigt, die es den Anlegern erlauben, sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob der Kandidat die Voraussetzungen erfüllt, die ein Anlegervertreter für die Ausübung der Funktion mitbringen muss. Diese Informationen sind in dem Formular „Wahlvorschlag eines Kandidaten“ anzugeben.

Wahlvorschläge für die Funktion des Anlegervertreters können ab 5. Januar 2024 eingesendet werden und müssen spätestens am 26. Januar 2024 um 16.00 bei Jyske Invest Fund Management A/S eingegangen sein.

Jeder stimmberechtigte Anleger kann einen Anlegervertreter als Kandidat zur Wahl vorschlagen. Anleger können nicht selbst kandidieren und jeder Anleger kann nur einen Kandidaten aufstellen.

Anforderungen an den Anlegervertreter

  • Kandidaten müssen bestimmte Anforderungen an eine hinlängliche Erfahrung zur Ausübung der Funktion eines Aufsichtsrats erfüllen, und dürfen nicht vorbestraft sein, und es darf über sie kein Konkursverfahren oder Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.
  • Kandidaten müssen dazu einer Prüfung der Eignung und Verlässlichkeit (Fit & Proper) durch die Finanzaufsichtsbehörde unterzogen werden.
  • Kandidaten dürfen nicht kraft ihrer Stellung oder Ausübung sonstiger Funktionen in einen Interessenskonflikt mit den Interessen der Gesellschaft geraten können.

Wahltermin
Die Wahl dauert vom 6. Februar bis einschließlich 13. Februar 2024. Die Wahl wird elektronisch durchgeführt.

Für ausführlichere Informationen zur Wahl des Anlegervertreters wird auf die Wahlordnung verwiesen.

Wahlordnung

Formular zur Kandidatur