Jyske Invest International hat beschlossen, die Vermarktungserlaubnis in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande zu widerrufen

28.08.2023

Die Investmentgesellschaft Investeringsforeningen Jyske Invest International hat beschlossen, die Vermarktungserlaubnis in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande zu widerrufen. Investeringsforeningen Jyske Invest International stellt das Angebot sowie den anderweitigen Vertrieb von Anteilscheinen der Fonds der Investmentgesellschaft in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande per 6. Januar 2023 ein.

Als eine Folge dessen bietet Investeringsforeningen Jyske Invest International über ihren Depositar Jyske Bank A/S den Rückkauf der Anteilscheine an, die sich im Besitz von Anlegern in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande befinden - gebührenfrei und ohne Abschlag (Rücknahmeabschlag) zum Tageskurs zum Zeitpunkt des Rückkaufs.

Das Angebot gilt bis 24. Februar 2023.

Wird das Angebot über den Rückkauf nicht angenommen, oder wird es erst nach Ablauf der Annahmefrist angenommen, ist Investeringsforeningen Jyske Invest International nicht dazu verpflichtet:

  • Zeichnungs-, Rücknahme- und Rückkaufaufträge oder andere Auszahlungen in Ihrem Auftrag über die Zahlstelle von Jyske Invest International in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande zu fazilitieren; die Anteilscheine können jedoch weiterhin von der Gesellschaft über die Jyske Bank A/S oder das übliche Geldinstitut des Anlegers in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande zurückgekauft werden.
  • die Rücknahmekosten für Anleger in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande bei Rücknahme oder Rückkauf von Anteilscheinen in Investeringsforeningen Jyske Invest International zu tragen.

Anleger in Spanien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande, die im Besitz von Anteilscheinen sind und von dem Angebot Gebrauch machen möchten, werden gebeten, eine E-Mail an [email protected] zu senden und darin anzugeben, welche Fonds und welche Anzahl von Anteilscheinen zurückgezahlt werden sollen.